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Merck Chemicals

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Kunststoffrichtlinie

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Pigmente

Kunststoffrichtlinie

Der Einsatz von Pigmenten in Kunststoffen wird von der Kunststoffrichtlinie und der Verpackungsverordnung geregelt.

Merck4Pigments

Strenge Anforderungen an Kunststoffhersteller

Die europäische Verordnung 2002/72/EC regelt die Verwendung von Stoffen, Monomeren, Additiven und Hilfsstoffen für Plastikmaterialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Sie muss vom Endhersteller des Plastikmaterials (Kunststoffhersteller) eingehalten werden.

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© Merck KGaA, Darmstadt, Germany, 2012

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