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Verpackungsmaterialien und Lebensmittelverpackungen
Im Bezug auf Verpackungsmaterialien enthält die europäische Verordnung 94/62/EC besondere Anforderungen an Verpackungskomponenten und Verpackungen hinsichtlich des Gehalts verschiedener Schwermetalle. Dabei darf die Summe der vier Schwermetalle Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom (VI) insgesamt 100 ppm nicht überschreiten.
Sämtliche Pigmente von Merck aus den Produktfamilien Iriodin®, Miraval®, Colorstream®, Minatec® und Xirallic® erfüllen diese Anforderungen. In den USA wird diese Verordnung als CONEG (Coalition of Northeastern Governors) bezeichnet.
Was Lebensmittelverpackungen anbelangt, stammen die Anforderungen an Pigmente im Wesentlichen aus der Resolution der Europarats AP (89) 1. Hier sind Schwermetallgehalte aufgeführt, die als Reinheitskriterien für die Verwendung von Pigmenten eingehalten werden müssen. Die Merck Pigmente aus den Produktfamilien Iriodin®, Miraval® und Colorstream®, die wir für diese Verwendung empfehlen, erfüllen diese Anforderungen.
Es gilt das „No migration principle“, das besagt, dass keine Substanz von der Verpackung auf das Lebensmittel übergehen darf und vom Hersteller des Packmittels eingehalten werden muss.
In den USA nimmt Merck zur Verwendung von Pigmenten in Lebensmittelverpackungen am häufigsten auf den FDA Paragraphen 21 CFR 178.3297 zur Verwendung von Farbmitteln in Polymeren Bezug. Für einige unserer Pigmente liegen so genannte „Food contact notifications“ (FCN) vor. Bitte sprechen Sie uns an.
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