Cosmetics
EU-Kosmetik-Richtlinie
Die EU-Kosmetik-Richtlinie ist die gesetzgeberische Grundlage für die Herstellung von kosmetischen Produkten in der Europäischen Union. In Deutschland ist sie durch die deutsche Kosmetik-Verordnung in nationales Recht umgesetzt.
| Merck4Cosmetics |
Konformität der Merck Produkte mit der EU-Kosmetik-Richtlinie
Produkte, die von Merck speziell für kosmetische Formulierungen angeboten werden, entsprechen der EU Kosmetik-Richtlinie. Die Basisrichtlinie wurde 1976 verabschiedet; bis heute gibt es sieben Änderungs- (Amendments) und eine Vielzahl von Anpassungs-Richtlinien. Die Richtlinie enthält eine Negativ- sowie drei Positivlisten (Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter) und eine Liste mit Stoffen, die nur beschränkt eingesetzt werden dürfen. Alle Stoffe, die nicht ausdrücklich auf einer der Listen aufgeführt sind, können grundsätzlich im Rahmen der allgemeinen Anforderungen für kosmetische Rohstoffe in kosmetischen Formulierungen eingesetzt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit des Kosmetikums liegt dann ausschließlich beim Inverkehrbringer.
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